Die Kosten beim Grundstücks- oder Immobilienkauf in der Schweiz

Der Grundstücks- oder Immobilienverkauf in der Schweiz: Kosten

Bekannterweise entstehen beim Hauskauf Kaufnebenkosten. In dem folgenden Artikel möchten wir Ihnen einen Einblick darin geben, welche Kosten und Gebühren beim Hauskauf in der Schweiz für Sie entfallen.

Selbstverständlich dürfen Sie jederzeit auf uns zukommen, um detaillierte Informationen zu kommen. Benutzen Sie gerne das Kontaktformular oder rufen Sie an. Kosten die entfallen, sind einerseits die Notarkosten, die Kosten für die Handänderung (Eigentümerwechsel), den Eintrag in das Grundbuch und gegebenenfalls die Kosten für den neuen Schuldbrief. Normalerweise werden die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer, bis auf die Schuldbriefkosten, geteilt. Die Grundstückgewinnsteuer wird jedoch vom Verkäufer getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

1. Notariatskosten

Der Notar ist dafür zuständig den Kaufvertrag anzufertigen und zu beurkunden. Darüber hinaus ist er für die Eintragung ins Grundbuch zuständig.

Dabei variiert die Höhe des Honorars von Kanton zu Kanton, auch finden sich zwischen den Gemeinden preisliche Unterschiede. Der Kanton Genf, sowie Bern, das Wallis und das Tessin sind dabei die Kantone mit den höchsten Honoraren. Demgegenüber liegen Zug, Schaffhausen sowie Appenzell und die Kantone Ausserhoden und Schwyz mit den niedrigsten Sätzen für ein notarielles Honorar. Auch gibt es Kantone ohne festgelegte Honorare, weshalb es hier lohnend ist, sich Offerten von verschiedenen Kantonen einzuholen. So würde bei einer Beispielrechnung, bei einem Kaufpreis von 1 Mio. Franken: Im Kanton Bern ein Honorar von 5000 CHF Franken fällig bei 0,5 % beziehungsweise 2500 CHF je Partei und in Zürich 1000 CHF bei 0,1% beziehungsweise 500 CHF pro Partei. (Bitte beachten Sie, dass es sich nur um Beispiele zur Verdeutlichung handelt.)

2. Die Handänderungssteuer: Was ist die Handänderungssteuer und wieviel Kosten verursacht sie?

Auch hier ist es wieder von Kanton zu Kanton unterschiedlich: Manche erheben eine Handänderungssteuer, manche verzichten darauf.

Die Handänderungssteuer oder auch Handänderungsgebühr ist, wie der Name schon vermuten lässt, diejenige Steuer, die entfällt, wenn die Immobilie oder das Grundstück die „Hand“ wechselt. Es handelt sich nicht um eine Bundessteuer, sondern wird von den jeweiligen Kantonen festgesetzt. Auch hier variiert wieder die Höhe, wobei die Steuer in Neuenburg mit 33 Promille am höchsten angesetzt ist. Auch wenn es manche Kantone und Gemeinden gibt, die die Handänderungssteuer nicht kennen, heißt das im Umkehrschluss nicht automatisch, dass weniger Gebühren anfallen, vielmehr ist es vielerorts so, dass dann die Grundbuchämter beim Verkauf bzw Kauf einer Immobilie mehr Gebühren verlangen. Auf das vorherige Beispiel bezogen, würde die Handänderungssteuer folgendermaßen aussehen: In Bern hat das Volk entschieden, die Steuer erst ab einem Betrag von 800.000 CHF zu erheben, bei einem Prozentsatz von 1,8 %. Somit 1.000.000 CHF – 800.000 CHF = 200.000 CHF * 1,8% = 3600 CHF Franken oder 1800 CHF je Partei und Vereinbarung. Im Kanton Zürich wären es 0 CHF.

3. Die Grundbuchgebühren

Bei den Grundbuchgebühren verhält es sich wieder ähnlich, sie variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Manche erheben sie pauschal andere berechnen sie nach zeitlichem Aufwand.

In unserem Beispiel würden für den Kanton Bern beispielsweise 2000 CHF Franken entfallen oder 1000 Franken je Partei und im Kanton Zürich 1500 CHF oder 750 CHF je Partei.

4. Gebühren für den Schuldbrief

Auch hier zeigt sich wieder das gleiche Bild. Die Gebühren variieren zwischen 0,1 % bis 0,3 %.

In Bern und Zürich sind sie jedoch gleich sodass auf unser Beispiel gerechnet, bei einer Beleihung von 80 % ausgehend von 1 Mio. CHF Kaufkosten ein Betrag von 2000 CHF entstehen würde, die dem Käufer zu Lasten gelegt werden.

5. Grundstücksgewinnsteuer

Auch bei der Grundstücksgewinnsteuer bleibt es gleich: die Steuer variiert je nach Gemeinde.

Die Grundstücksgewinnsteuer wird dabei davon abhängig gemacht, wie lange Sie die Immobilie oder das Grundstück besessen haben und wird anschließend auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet. Vorteilhaft ist dabei, dass Sie alle wertsteigernden Investitionen und Kosten für den Verkauf inkl. Maklergebühren sowie Kosten für Inserate, Handänderungssteuer und auch die Grundbuchgebühren abziehen.